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   VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7953
VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05 (https://dejure.org/2006,7953)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2006 - 12 S 2403/05 (https://dejure.org/2006,7953)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2006 - 12 S 2403/05 (https://dejure.org/2006,7953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Rückerstattung von Wohngeldleistungen - hier: Prozesskostenhilfeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung von Wohngeldleistungen wegen der kraft Gesetzes eingetretenen Unwirksamkeit eines Bewilligungsbescheides; Bestimmung der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Änderung von Verhältnissen; ...

  • Judicialis

    WoGG § 1 Abs. 2 (F. 2004); ; WoGG § 30 Abs. 4 (F. 2004); ; SGB X § 39 Abs. 2; ; SGB X § 50 Abs. 1; ; SGB X § 50 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeld, Sozialgesetzbuch, Verwaltungsverfahren (SGB-X) - Verwaltungsakt, Unwirksamkeit, Aufhebung, Erstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 703
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05
    Wie beim Eintritt einer im Verwaltungsakt genannten Bedingung (vgl. dazu von Wulffen, aaO, § 39 RdNr. 14), handelt es sich bei der Unwirksamkeit eines Bewilligungsbescheides aufgrund des Eintritts einer im Gesetz festgelegten auflösenden Bedingung wohl um einen Fall der Erledigung des Verwaltungsakts auf andere Weise i.S.v. § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996 - 4 RA 16/95 -, juris) und nicht um eine Aufhebung i.S.v. § 50 Abs. 1 SGB X. Die Voraussetzung des § 50 Abs. 2 S. 1 SGB X ist nicht nur dann erfüllt, wenn von vornherein kein Verwaltungsakt ergangen ist, sondern auch dann, wenn sich ein vorausgegangener Verwaltungsakt erledigt hat, so dass es keiner Aufhebung mehr bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R - juris).
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05
    Wie beim Eintritt einer im Verwaltungsakt genannten Bedingung (vgl. dazu von Wulffen, aaO, § 39 RdNr. 14), handelt es sich bei der Unwirksamkeit eines Bewilligungsbescheides aufgrund des Eintritts einer im Gesetz festgelegten auflösenden Bedingung wohl um einen Fall der Erledigung des Verwaltungsakts auf andere Weise i.S.v. § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996 - 4 RA 16/95 -, juris) und nicht um eine Aufhebung i.S.v. § 50 Abs. 1 SGB X. Die Voraussetzung des § 50 Abs. 2 S. 1 SGB X ist nicht nur dann erfüllt, wenn von vornherein kein Verwaltungsakt ergangen ist, sondern auch dann, wenn sich ein vorausgegangener Verwaltungsakt erledigt hat, so dass es keiner Aufhebung mehr bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R - juris).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05
    Dabei ist in eng begrenztem Rahmen auch eine Beweisantizipation zulässig, nämlich dann, wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine weitere Sachaufklärung zugunsten des Antragstellers ausgehen würde (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745).
  • VG Minden, 17.08.2009 - 12 K 1258/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Wohngeld ohne Prüfung von

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2006 - 12 S 2403/05 -, NVwZ-RR 2006, 703; VG Berlin, Urteil vom 23.11.2006 - 21 A 391/05 -, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2006 - 11 K 2398/06 - a. A. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand Juni 2007, § 30 Rdnrn. 66 ff.
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635

    Wohngeldrecht Ausschluss vom Wohngeld kraft Gesetzes bei Bezug von

    Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VG Saarlouis vom 29.3.2006 NVwZ-RR 2006, 703 f.; VG Saarlouis vom 11.10.2010, a. a. O.).
  • VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10

    Rückforderung von Wohngeld

    Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2006 -12 S 2403/05-, NVwZ-RR 2006, 703, zitiert nach juris.) .
  • VG Minden, 25.02.2011 - 6 K 2631/10

    Auswirkungen eines dem Wohngeldamt nicht mitgeteilten Umzugs in eine teurere

    So - jeweils zu § 30 Abs. 4 WoGG a.F. - VG Berlin, Urteil vom 23.11.2006 - 21 A 391.05 -, ZMR 2007, 497 = Juris, Rn. 17; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2006 - 11 K 2398/06 -, Juris, Rn. 9 ff.; VG Minden, Urteil vom 17.8.2009 - 12 K 1258/08 -, Juris, Rn. 18. Zu § 28 Abs. 1 Satz 1 WoGG n.F. dahin tendierend auch VGH BW, Beschluss vom 29.3.2006 - 12 S 2403/05 -, NVwZ-RR 2006, 703 = Juris, Rn. 7.
  • VG Düsseldorf, 30.10.2006 - 21 K 4298/05

    Unwirksamkeit eines Wohngeld-Bewilligungsbescheids aufgrund der Bewilligung von

    Der Vertrauensschutz nach den §§ 45 und 48 SGB X ist zu beachten, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2006 - 12 S 2403/05 -, juris-Nr.: MWRE108180600.
  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 21 K 888/06

    Rückzahlung bereits gewährten Wohngeldes; Anrechnung von Wohngeld bei der

    Der Vertrauensschutz nach den §§ 45 und 48 WoGG ist zu beachten, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2006 - 12 S 2403/05 -, juris-Nr.: MWRE108180600.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2006 - 21 K 3178/06

    Erstattung von ohne durch einen Verwaltungsakt erbrachte Sozialleistungen

    Der Vertrauensschutz nach den §§ 45 und 48 SGB X ist zu beachten, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2006 - 12 S 2403/05 -, juris-Nr.: MWRE108180600.
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